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Allgemeine Geschäftsbedingungen Gopress

 
Artikel 1. Begriffsbestimmungen
 
1.1. Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Gesamtheit der nachstehend aufgeführten Bestimmungen, die auf Vertragsverhältnisse zwischen Gopress und Dritten, darunter der Kunde und der Nutzer, anwendbar sind. . 
 
1.2. Daten: die von den Herausgebern auf jedem beliebigen Träger herausgegebenen Artikel, Infografiken und Fotos.
 
1.3. Nutzer: jede natürliche Person, die berechtigt ist, auf die Daten auf Gopress zuzugreifen und/oder die diese Daten sekundär weiterverwendet. Die Nutzer sind Personalmitglieder des Kunden oder externe Personen. Die Nutzer werden in Anlage 2 angegeben.
 
1.4. Gopress: eine digitale Dienstleistungsplattform, die über www.gopress.be oder eine andere Adresse zugänglich ist.
 
1.5. Gebiet: Gebiet, in dem sich der Gesellschaftssitz des Kunden befindet oder wo der Kunde seine Geschäftstätigkeiten ausübt. Der Kunde gibt Belgien als Gebiet an, sofern zwischen den Vertragspartnern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Vereinbarung wird gegebenenfalls als Ergänzung aufgenommen.
 
1.6. Kunde: jede natürliche Person oder juristische Person welcher Art auch immer, die den Nutzungsvertrag abgeschlossen und dadurch die Rechte erworben hat bzw. die Verpflichtungen eingegangen ist, die in diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden.
 
1.7. Höhere Gewalt: ein unvorhersehbares Ereignis, auf das der sich darauf berufende Vertragspartner keinen Einfluss hat und das die Erfüllung der Vertragspflichten vorübergehend oder endgültig unmöglich macht.
 
1.8. Personenbezogene Identifikationsdaten: die Elemente, die zur Identifikation des Nutzers dienen, einschließlich des Benutzernamens und des Passworts, die eingegeben werden müssen, um Zugang zu den verschiedenen Dienstleistungen von Gopress zu erhalten. Diese Daten können von Gopress nur unter den Bedingungen im Sinne von Artikel 15.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genutzt werden.
 
1.9. Sekundärer Nutzer: jede von den Vertragspartnern einvernehmlich benannte natürliche Person, die Zugang zu den Daten hat, die vom Nutzer im Rahmen der Beschränkungen im Sinne des Nutzungsvertrages verbreitet werden. 
 
1.10. Sekundäre Weiterverwendung: jede andere Weiterverwendung von Daten als die alleinige Abfrage (beispielsweise Zurverfügungstellung von Daten an sekundäre Nutzer, Verbreitung per E-Mail an sekundäre Nutzer). Die sekundäre Weiterverwendung ist nur für die Daten auf der Website von Gopress erlaubt, zu der der Kunde kraft des Nutzungsvertrages Zugang hat. Die sekundäre Weiterverwendung darf in keinem Fall die normale Nutzung der Daten beeinträchtigen noch den Interessen der Berechtigten unberechtigterweise schaden.
 
1.11. Herausgeber: die natürlichen bzw. juristischen Personen, die die Daten herausgeben.  
 
Artikel 2. Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
2.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Rechtsverhältnisse anwendbar, darunter die Datenabfrage und der Zugang zu Gopress, Verhandlungen, Angebote und Vertragsverhältnisse zwischen Gopress und dem Kunden. 
 
2.2. Die Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.  
 
2.3. Bei Widersprüchlichkeit zwischen dem Nutzungsvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen aus dem Nutzungsvertrag Vorrang.
 
Artikel 3. Gegenstand des Nutzungsvertrages
 
3.1. Gemäß den Mandaten, über die Gopress verfügt, gewährt Gopress dem Kunden unter den Bestimmungen und den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und vorbehaltlich der korrekten Zahlung der geschuldeten Gebühren die folgenden Rechte:
(i) Recht auf Zugang zu Gopress (Artikel 4);
(ii) Recht auf Nutzung der Dienstleistungen (Artikel 5);
(iii) Recht auf Nutzung der Daten unter Einhaltung der Bedingungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Artikel 6).  
 
3.2. Diese Rechte werden dem Nutzer persönlich von Gopress gewährt und können weder veräußert noch übertragen werden.  
 
Artikel 4. Recht auf Zugang
 
4.1. Gopress ist rund um die Uhr und 7 Tage die Woche zugänglich, außer bei höherer Gewalt oder einem Ereignis, auf das Gopress keinen Einfluss hat und vorbehaltlich etwaiger Defekte oder Wartungsinterventionen, um das gute Funktionieren der Dienstleistung zu gewährleisten. 
Um diese Unannehmlichkeiten für den Kunden zu beschränken, der die Dienstleistungen von Gopress nutzen möchte, bemüht sich Gopress nach Kräften, Wartungsinterventionen zum größten Teil zwischen 18 Uhr und 6 Uhr morgens durchzuführen.
Falls die oben beschriebene Situation eintritt, benachrichtigt Gopress den Kunden und gibt die geschätzte Dauer der Nicht-Verfügbarkeit des Netzwerks an.
 
4.2. Der Kunde muss beim Eingehen des Nutzungsvertrages die Anzahl der Nutzer, einschließlich der Anzahl sekundärer Nutzer, die Zugang zu den Daten hat, angeben.
 
4.3. Nach Abschluss des Nutzungsvertrages registrieren sich die Nutzer auf Gopress oder verwenden sie die ihnen übermittelten Zugriffsdaten. Diese Zugriffsdaten bestehen aus einer E-Mail-Adresse und einem Passwort (zum Beispiel: 10 Nutzer = 10 verschiedene E-Mail-Adressen und Passwörter). 
Diese Zugriffsdaten müssen immer dann verwendet werden, wenn der Nutzer die Verbindung mit Gopress herstellt.
 
4.4. Der Nutzer trägt als Einziger die Verantwortung für die Nutzung seiner personenbezogenen Identifikationsdaten. Der Nutzer sorgt dafür, dass diese nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Kunde informiert Gopress unverzüglich im Falle von Diebstahl oder Ausspionieren dieser personenbezogenen Identifikationsdaten, wonach der Nutzer die erforderlichen Maßnahmen zur Änderung seiner personenbezogenen Identifikationsdaten treffen muss. In Ermangelung dessen wird das Konto drei (3) Tage nach der Meldung gesperrt.
 
4.5. Jede Änderung des Namens, der Adressangaben oder der E-Mail-Adresse des Kunden oder der Nutzer muss unverzüglich per E-Mail an ask@gopress.be oder per Post mitgeteilt werden. In Ermangelung dessen werden nur die Gopress bekannten personenbezogenen Identifikationsdaten als gültig betrachtet.
 
4.6. Jede Nutzung der personenbezogenen Identifikationsdaten außerhalb der Beschränkungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zur Auflösung des Nutzungsvertrages führen, von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung.
 
4.7. Der Kunde wird alle erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen treffen, um eine strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu gewährleisten, unter anderem bezüglich der sorgfältigen Aufbewahrung dieser personenbezogenen Identifikationsdaten durch den Nutzer. Zu diesem Zweck verpflichtet er sich dazu, zu verhindern, dass die Nutzer den Benutzernamen und das Passwort an Dritte weitergeben.
 
Artikel 5. Recht auf Nutzung der Dienstleistungen
 
5.1. Die Dienstleistungen von Gopress sind über die Website von Gopress zugänglich. Sie werden auf der Website von Gopress beschrieben.
 
5.2. Der Helpdesk ist per E-Mail an ask@gopress.be und während der Geschäftszeiten (9 Uhr – 17 Uhr) unter der Hotline-Rufnummer 02/740.09.78 erreichbar.
 
5.3. Der Kunde kann sich über Urheberrechte im Hinblick auf die von ihm gewünschte Weiterverwendung beraten lassen, per E-Mail an ask@gopress.be, unter der Hotline-Rufnummer 02/740.09.78 (während der Geschäftszeiten (9 Uhr -17 Uhr)) oder per E-Mail an die betreffenden Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten (info@licence2publish.be, info@copiepresse.be, info@repropress.be).
 
Artikel 6. Recht auf Nutzung der Daten
 
6.1. Gopress gewährt dem Kunden das Recht, die Daten abzufragen und, falls dies im Nutzungsvertrag vorgesehen ist, im Sinne von Artikel 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den nachfolgend angegebenen Bedingungen und nach den Tarifen im Sinne des Nutzungsvertrages weiterzuverwenden. Dieses Recht hat keine einzige Übertragung von Rechten (einschließlich an diesen Daten) zur Folge.
 
6.2. Dieses Recht ist nicht exklusiv und nicht übertragbar.
 
6.3. Sofern vorher nichts anderes ausdrücklich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde, ist es weder dem Kunden noch den Nutzern erlaubt, die Daten in ihrer Gesamtheit oder teilweise zu fälschen, inhaltlich zu ändern, zu übersetzen, umzustellen, zu entfernen oder zu ersetzen, einschließlich der Daten bezüglich des auf den Daten angegebenen Herausgebers und Journalisten. Außerdem sind Name und Datum der Publikation immer anzugeben.
 
6.4. Die Nutzer dürfen die Daten nicht für kommerzielle oder Werbezwecke vervielfältigen und die konkrete Nutzung dieser Daten darf die Ehre, den guten Ruf oder die Urheberpersönlichkeitsrechte des Urhebers der Daten nicht beeinträchtigen.
 
6.5. Recht auf Abfrage der Daten
 
6.5.1. Der Nutzer von Gopress kann die Daten über verschiedene Dienstleistungen auf Gopress abfragen.
 
6.5.2. Der Nutzer darf die Daten auf dem Bildschirm aufrufen, wodurch sie im temporären Speicher des verwendeten Geräts gespeichert werden (Computer, Smartphone usw.). Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Erlaubnis im Sinne des Nutzungsvertrages ist nur die Speicherung im temporären Speicher des Computers erlaubt.
 
6.5.3. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen Erlaubnis im Sinne des Nutzungsvertrages beinhaltet das Abfragerecht nicht das Recht, die Daten wie auch immer auf einem digitalen Träger (insbesondere Newsletter, Firmenzeitung, Website, Internet, Intranet, Extranet, personalisierte E-Mails oder Mailingliste, Newsgroup, soziale Medien, Diskette, HDD, CD-ROM, DVD usw.) zu vervielfältigen.
 
6.5.4. Die am Datum der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages anwendbaren Tarife werden im Nutzungsvertrag angegeben. Jede bei Unterzeichnung des Nutzungsvertrages vereinbarte besondere Modalität wird deutlich in diesem Vertrag angegeben.
 
Die Tarife können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten vor dem Ende des Vertragsjahres geändert werden. Die neuen Tarife werden auf der Homepage von Gopress angegeben und dem Kunden per Post oder E-Mail mitgeteilt. Sofern der Kunde den Vertrag nicht nach Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet , werden die neuen Tarife als vom Kunden angenommen betrachtet und sind bei Verlängerung des Nutzungsvertrages anwendbar. 
 
Die Tarife für die Abfrage pro Datenmenge können fünfzehn (15) Tage vorher mittels Benachrichtigung auf der Website von Gopress geändert werden. Nach dieser Frist wird davon ausgegangen, dass der Kunde, der die Dienstleistungen zum geänderten Tarif nutzt, diese vorher akzeptiert hat.
 
Der anwendbare MwSt.-Satz beträgt 21 %.
 
6.6. Sekundäre Weiterverwendung
 
6.6.1. Der Nutzer hat das Recht, die Daten wie nachstehend beschrieben weiterzuverwenden, sofern der Zugang zu diesen Vervielfältigungen auf die angegebene Anzahl sekundärer Nutzer beschränkt bleibt.
 
6.6.2. Der Kunde verpflichtet sich im Falle einer geänderten Weiterverwendung dazu, spätestens einen Monat vor dem Ablauf des Vertragsjahres Gopress über die Änderung zu informieren, damit der Nutzungsvertrag entsprechend geändert werden kann. Wenn der Kunde Gopress nicht über eine Änderung informiert, wird davon ausgegangen, dass die Weiterverwendung unverändert bleibt.
Auf der Rechnung wird deutlich angegeben, dass die Annahme der Rechnung eine Erklärung beinhaltet, dass der Kunde die angegebene sekundäre Weiterverwendung bestätigt. Diese Angabe bestimmt gleichfalls, dass – falls die auf der Rechnung angegebene sekundäre Weiterverwendung nicht mit der aktuellen sekundären Weiterverwendung übereinstimmt – der Kunde Gopress darüber nach Artikel 6.6.2. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen informieren muss.  
 
6.6.3. Die vorgesehenen Weiterverwendungsarten und die Anzahl sekundärer Nutzer, die Zugang zu den vom Nutzer erstellten Vervielfältigungen hat, werden im Nutzungsvertrag bestimmt.
 
6.6.4. Die am Datum der Unterzeichnung des Nutzungsvertrages anwendbaren Tarife für die sekundäre Weiterverwendung werden auf der Website der betreffenden Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten angegeben. Die Tarife werden von den Herausgebern festgesetzt und Gopress über die beteiligte Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten mitgeteilt.
 
Die Tarife können unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens drei (3) Monaten vor dem Ende des Vertragsjahres geändert werden. Die Änderungen treten zum Zeitpunkt der Verlängerung des Nutzungsvertrages in Kraft.
 
Der anwendbare MwSt.-Satz beträgt 6 %.
 
6.6.5. Aufbewahrung der Daten  
 
6.6.5.1. Sofern bei Unterzeichnung des Nutzungsvertrages nichts anderes bezüglich der dem Kunden gewährten Aufbewahrungsfrist bestimmt wurde, kann Gopress, im Namen und auf Rechnung der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten handelnd, dem Kunden erlauben, die Daten maximal ein Jahr auf einem digitalen Träger im Hinblick auf die Übermittlung der Daten an die Nutzer zu speichern.  
 
6.6.5.2. Der anwendbare Tarif wird auf der Website der Verwertungsgesellschaften angegeben.
 
6.6.5.3. Sofern sich der Kunde nicht für die weitere Aufbewahrung für einen Zeitraum von einem Jahr nach dem auf der Website der beteiligten Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten angegebenen Tarif entscheidet, verpflichtet sich der Kunde in Anwendung von Artikel 6.6.5.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, spätestens am siebten Tag des Monats nach dem Ende von jedem Vertragsjahr alle Daten, die während des abgelaufenen Vertragszeitraums gespeichert wurden, zu löschen.
 
6.6.6. Verbreitung der Daten
 
6.6.6.1. Verbreitung der Daten über das Intranet/Extranet
 
Gopress kann, im Namen und auf Rechnung der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten handelnd, dem Kunden erlauben, die Daten während eines Jahres zu verbreiten:
- im Intranet: Netzwerk des Kunden, das nur für die Nutzer vor Ort zugänglich ist;
- im Extranet: externes Netzwerk des Kunden oder der Unternehmensgruppe, zu der der Kunde gehört, zu dem der Nutzer von außen (unabhängig vom Datennetzwerk des Kunden) Zugang hat;
- - in jedem anderen lokalen von beiden Vertragspartnern genehmigten Netzwerk.
 
Der anwendbare Tarif wird auf der Website der beteiligten Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten angegeben.
 
Sofern sich der Kunde nicht für die Verbreitung über das Intranet/Extranet um zusätzlich ein Jahr zu dem auf der Website der beteiligten Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten angegebenen Tarif entscheidet, verpflichtet sich der Kunde in Anwendung von Artikel 6.6.5.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, spätestens am siebten Tag des Monats nach dem Ende von jedem Vertragsjahr alle Daten, die während des abgelaufenen Vertragszeitraums über das Intranet/Extranet verbreitet wurden, zu löschen.
 
6.6.6.2. Verbreitung der Daten per E-Mail
 
Gopress kann, im Namen und auf Rechnung der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten handelnd, dem Kunden erlauben, die Daten per E-Mail an die sekundären Nutzer weiterzugeben.
 
Der anwendbare Tarif wird auf der Website der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten angegeben.
 
6.6.6.3. Verbreitung der Daten per Internet (Website)
 
Gopress kann, im Namen und auf Rechnung der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten handelnd, dem Kunden erlauben, die Daten während eines Jahres über das Internet zu verbreiten.
 
Der anwendbare Tarif wird auf der Website der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten angegeben.
 
Sofern sich der Kunde nicht für die weitere Verbreitung um zusätzlich ein Jahr zu dem auf der Website der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten angegebenen Tarif entscheidet, verpflichtet sich der Kunde in Anwendung von Artikel 6.6.5.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dazu, spätestens am siebten Tag des Monats nach dem Ende von jedem Vertragsjahr alle Daten, die während des abgelaufenen Vertragszeitraums über das Internet verbreitet wurden, zu löschen.
 
Die Weiterverwendung im Sinne von 6.6.6.1., 6.6.6.2. und 6.6.6.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird als öffentliche Mitteilung betrachtet und ist nur unter den folgenden Bedingungen erlaubt:
- Die Daten müssen im Originalformat einschließlich jeder Quellenangabe (Datum und Titel der Publikation) vervielfältigt werden.
- Der Kunde fügt zu jeder Vervielfältigung gut lesbar Folgendes hinzu: „Dieser Artikel wurde mit Erlaubnis des Herausgebers vervielfältigt, alle Rechte vorbehalten. Jede Vervielfältigung muss speziell von der beteiligten Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten genehmigt werden (dies sind jeweils Licence2Publish: info@licence2publish.be, Copiepresse: info@copiepresse.be, Repropress: info@repropress.be). . 
 
6.6.8. Der Kunde verpflichtet sich dazu, Kontrollsysteme einzubauen, um die illegale Nutzung oder die Nutzung entgegen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in jeglicher Form oder wie auch immer zu verhindern. Dieses System muss dem aktuellen technischen Stand entsprechen, und im Falle von Missbrauch durch einen Nutzer muss Gopress unverzüglich informiert werden.
 
6.6.9. Die von den beteiligten Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten bestimmten vereidigten Personen haben nach Artikel 74 des Gesetzes vom 30. Juni 1994 über das Urheberrecht und ähnliche Rechte das Recht, die Räumlichkeiten zu besuchen, in denen die Daten genutzt werden, um die Einhaltung des Nutzungsvertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überprüfen. Der Kunde trifft dazu alle notwendigen Vorkehrungen.
 
Wenn sich herausstellt, dass der Kunde Unregelmäßigkeiten begangen oder betrogen hat, wird Gopress den unbezahlten Tarif für die genutzten Dienstleistungen in Rechnung stellen, und dies mit rückwirkender Kraft. Wenn die Unregelmäßigkeiten oder der Betrug bezüglich der sekundären Weiterverwendung der Daten mehr als fünf Prozent (5 %) des jährlich dem Kunden in Rechnung gestellten Betrages entsprechen, bezahlt der Kunde der/den beteiligten Verwertungsgesellschaft(en) von Urheberrechten die Kosten dieser Kontrolle sowie eine Entschädigungspauschale von zwölf Prozent (12 %) des jährlich überwiesenen Betrages, mit einem Minimum von zweihundertfünfzig (250) Euro für jede beteiligte Verwertungsgesellschaft von Urheberrechten, ohne Beeinträchtigung des Rechts dieser Letzteren, eine Entschädigung für den tatsächlich erlittenen Schaden zu fordern und/oder Gopress zu beauftragen, den Zugriff auf ihre Daten zu beenden. Diese Pauschale wird ab dem Versand der Inverzugsetzung durch die Verwertungsgesellschaft geschuldet, die die Feststellung(en) der von ihr bestimmten, vereidigten Person enthält.
 
6.7. Ohne Beeinträchtigung der anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Verletzung der Bestimmungen dieses Artikels zur Folge, dass die zivil- und strafrechtlichen Sanktionen im Sinne der Gesetzgebung über das Urheberrecht und den Schutz der Datenbanken dem Kunden gegenüber verhängt werden, ohne Beeinträchtigung der Möglichkeit von Gopress, aus eigener Initiative oder auf Verlangen der Verwertungsgesellschaften, die Gopress bevollmächtigt haben, unverzüglich den Nutzungsvertrag zu beenden – weder unter Einhaltung einer Kündigungsfrist noch der Zahlung einer Entschädigung nach Artikel 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine solche Verletzung hat in Bezug auf den Kunden gleichfalls eine Schadenersatzforderung zur Folge, die pauschal auf zwölf Prozent (12 %) des Jahresbetrages festgelegt wird, mit einem Minimum von zweihundertfünfzig (250) Euro, ohne Beeinträchtigung des Rechts von Gopress oder der beteiligten Verwertungsgesellschaften von Urheberrechten, eine Entschädigung für den tatsächlich erlittenen Schaden zu fordern.
 
Artikel 7. Zahlungsbedingungen
 
7.1. Die Zahlung der Dienstleistungen von Gopress erfolgt nach Erhalt der Rechnung, die sich auf den Vertragszeitraum bezieht. Auf der Überweisung müssen der Name des Kunden und die Rechnungsnummer angegeben werden. Die Rechnung wird in Euro erstellt und auf die angegebenen Preise für die Plattform ist der MwSt.-Satz von 21 % anwendbar, für die Regelung der Vervielfältigungsrechte ist der MwSt.-Satz von 6 % anwendbar. Im Falle einer Zahlung pro Datenmenge kann der Kunde seinen Vorschuss gleichfalls durch Überweisung auf das Bankkonto von Gopress BE37 7360 0555 4528 ergänzen. Bei Zahlungen mit Kreditkarten, Online-Banking und Überweisungen mit Bankkarte wird das Konto zum Zeitpunkt des Versands der Bestellung belastet.
 
7.2. Die Rechnung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungen mit Kreditkarten, Online-Banking und Überweisung mit Bankkarte werden die Rechnungen bei Buchung des Vorschusses auf das Bankkonto von Gopress erstellt und per Post oder elektronisch an die vom Kunden mitgeteilte Adresse verschickt.
 
7.3. Bei Zahlungsverzug von mehr als dreißig (30) Tagen behält sich Gopress das Recht vor, den Zugang zu Gopress und seinen Dienstleistungen bis zur Begleichung der fälligen Rechnung auszusetzen – einschließlich der Kosten, Zinsen und der Entschädigungspauschale. Für Überweisungen mit Bankkarte beträgt diese Frist drei (3) Werktage.
 
7.4. Im Falle einer Zahlung pro Datenmenge hat jede gebührenpflichtige Transaktion die automatische Belastung des Vorschusses des Nutzers zur Folge. Sobald der Vorschuss nicht länger für die verlangten Transaktionen ausreicht, werden diese nicht mehr ausgeführt.
 
7.5. Gopress hat im Falle von Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Anspruch auf eine Entschädigung von zehn Prozent (10 %) des Rechnungsbetrages zuzüglich der Bearbeitungsgebühren und der vertraglich vereinbarten Verzugszinsen in Höhe von zwölf Prozent (12 %) pro Jahr, vorbehaltlich des Rechts von Gopress, eine Entschädigung für den tatsächlich erlittenen Schaden zu fordern.
 
Artikel 8. Geistiges Eigentum
 
8.1. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die geistigen Eigentumsrechte des Herausgebers und von Dritten zu respektieren. Insbesondere verpflichtet er sich dazu, die Bildmarken des Herausgebers nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis zu verwenden.
 
8.2. Gopress verfügt über die erforderlichen Lizenzen, um die Daten auf Gopress zu verkaufen. Der Kunde wurde und ist über die Tatsache informiert, dass der Herausgeber nicht unbedingt über alle Rechte bezüglich der sekundären Weiterverwendung bestimmter Daten verfügt.
 
8.3. Im Allgemeinen wurden die Rechte zur Weiterverwendung der Daten durch Dritte in Bezug auf Daten, die von Presseagenturen, freien Plattformen, Leserbriefen, Publigraphiken, Todesanzeigen, kleinen Ankündigungen bzw. von bestimmten Freiberuflern usw. stammen, nicht unbedingt dem Herausgeber übertragen oder in Lizenz gegeben. Diese Daten können deshalb nicht ohne Zustimmung des Berechtigten weiterverwendet werden (sekundäre Weiterverwendung).
 
8.4. Wenn der Kunde andere Daten als die in Anlage 1 angegebenen weiterverwenden möchte, empfiehlt es sich, Kontakt mit Gopress aufzunehmen.
 
8.5. Gopress garantiert, den Kunden vor sämtlichen urheberrechtlichen Ansprüchen zu schützen, die der ursprüngliche Urheber der Daten ihm gegenüber in Bezug auf die Nutzung der Daten unter den Bedingungen im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Rahmen des Nutzungsvertrages geltend machen könnte. 
 
Dennoch kann Gopress für die Nutzung von Daten im Sinne von Artikel 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht haftbar gemacht werden, für die die Herausgeber, die Mitglieder von Gopress sind, nicht über die Rechte bezüglich der Weiterverwendung durch Dritte verfügen.
 
8.6. Die Werke, die durch die Nutzung der Daten durch den Kunden oder die Nutzer entstehen (Aufnahme der Daten in eine Presseschau usw.) können nicht als neues Werk betrachtet werden, das neue urheberrechtliche Ansprüche des Kunden oder des Nutzers entstehen lässt.
 
8.7. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die Inhalte, die er auf Gopress hochlädt. Der Kunde verpflichtet sich dazu, keine urheberrechtlich geschützten Inhalte hochzuladen, es sei denn, dass der Kunde über eine offizielle Lizenz oder Erlaubnis des Berechtigten verfügt. Wenn sich herausstellt, dass Urheberrechte verletzt wurden und es ein Problem gibt, sodass Gopress für die Verletzung von Urheberrechten durch einen Kunden gerichtlich belangt werden kann, hat Gopress das Recht, diese Dokumente zu entfernen, angemessene Maßnahmen zu treffen und den Zugang des Kunden zu Gopress sofort zu beenden.  
 
Artikel 9. Cookies
 
9.1. Cookies sind kleine Textdateien, die durch die vom Internetnutzer besuchten Websites auf dessen Computer gespeichert werden. Cookies werden im Hinblick auf das (effizientere) Funktionieren dieser Websites verwendet und um den Inhaber der Website mit Informationen zu versehen. Cookies enthalten einen einmaligen Code, der es ermöglicht, den Internetnutzer beim Besuch der Website (sogenannte „Session“-Cookies) oder bei späteren, wiederholten Besuchen (sogenannte „permanente“ Cookies) zu erkennen. Cookies enthalten keine personenbezogenen Angaben. Cookies können durch den Server der vom Internetnutzer besuchten Website oder von Dritten, mit denen die Website zusammenarbeitet, auf dem Computer oder dem Mobilgerät des betreffenden Internetnutzers gespeichert werden. Der Server einer Website kann nur die von ihm selbst gespeicherten Cookies lesen, er hat keinen Zugang zu anderen Informationen, die sich auf dem Computer oder dem Mobilgerät des Nutzers befinden. Cookies werden im Browserordner des Computers oder Mobilgeräts des Internetnutzers gespeichert. Der Inhalt eines Cookies besteht meistens aus dem Namen des Servers, der das Cookie gespeichert hat, einem Verfalldatum und einem einmaligen Zifferncode. Cookies erleichtern und beschleunigen im Allgemeinen die Interaktion zwischen dem Internetnutzer und der Website und helfen diesem bei der Navigation durch die verschiedenen Teile einer Website.
 
9.2. Gopress verwendet folgende Cookies:
 
9.2.1. Unbedingt notwendige Cookies
Diese Cookies sind unentbehrlich, um die Website besuchen und bestimmte Teile davon nutzen zu können (beispielsweise Erkennung des Nutzers). Durch diese Cookies ist der Nutzer in der Lage, durch die verschiedenen Teile der Website zu navigieren. Falls der Nutzer diese Cookies ablehnt, werden bestimmte Teile der Website nicht oder nicht optimal funktionieren.
 
9.2.2. Funktionelle Cookies
Diese Cookies erleichtern das Funktionieren der Website und sorgen für eine personalisiertere Surferfahrung des Nutzers. Dies sind beispielsweise Cookies, die die Präferenzen des Nutzers speichern (z. B. Sprache).
 
9.2.3. Leistungscookies
Mit diesen Cookies werden Informationen über die Nutzung der Website durch Nutzer gesammelt, um die Inhalte der Website zu optimieren, mehr auf die Nutzerwünsche abzustimmen und die Benutzerfreundlichkeit unserer Websites zu erhöhen. So gibt es beispielsweise ein Cookie, das bei der Suche der Anzahl einmaliger Besucher hilft.
 
9.2.4. Third-Party-Cookies
Die Website enthält auch ein Element einer Drittpartei. So speichert der Zahlungspartner von Gopress ein Cookie, um den Nutzer zu erkennen, der eine Zahlung vorgenommen hat.
Falls der Nutzer feststellt, dass andere Cookies auf unsere Website platziert werden, muss der Nutzer Gopress unverzüglich darüber informieren, damit Gopress die erforderlichen Anpassungen durchführen kann.
 
9.3. Ablehnen
Mithilfe der Browsereinstellungen kann der Nutzer die Installation von Cookies ablehnen. Der Nutzer kann seinen Browser auch so einstellen, dass er eine Nachricht erhält, wenn ein Cookie gespeichert wird oder das Sammeln von Cookies nicht möglich war. Der Nutzer kann die bereits installierten Cookies jederzeit von seinem Computer oder Mobilgerät entfernen.
 
Artikel 10. Haftung
 
Haftung des Kunden
 
10.1. Der Kunde trägt die Haftung für die von Nutzern ausgeführten Handlungen, die untersagt sind.
 
10.2. Der Kunde bestätigt, dass ihm die Eigenschaften und Beschränkungen des Internets bekannt sind, und zwar:
 
10.2.1. Dass er als Einziger für die Nutzung der Daten nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Rahmen des Nutzungsvertrages und unter Einhaltung sämtlicher auf den Kunden und die Rechte Dritter anwendbaren Rechtsvorschriften haftbar ist. Gopress kann deshalb in Bezug auf den Kunden nicht für Schäden durch die Nutzung der Daten haftbar gemacht werden, außer bezüglich der Urheberrechte. Der Kunde schützt Gopress diesbezüglich vor sämtlichen direkten oder indirekten Schäden, die Letzterer durch die Nichteinhaltung dieser Pflicht erleidet.
 
10.2.2. Dass er über die Art/Beschaffenheit des Internets informiert ist, und zwar insbesondere die technischen Möglichkeiten und die Zeit, die für Abfrage, Konsultation und Weiterleitung der Daten erforderlich ist.
 
10.2.3. Dass die Weitergabe personenbezogener Identifikationsdaten an Dritte verboten ist und auf eigene Verantwortung erfolgt.
 
10.2.4. Dass er alle erforderlichen Maßnahmen treffen muss, damit seine IT-Ausrüstung die technischen Anforderungen zur Datenabfrage erfüllt.
 
10.2.5. Dass er selbst alle erforderlichen Maßnahmen treffen muss, damit seine eigenen Daten und seine Ausrüstung vor Viren und anderen Schadensursachen geschützt sind.
 
10.3. Dem Kunden ist es weder gestattet, Gopress für Handlungen und Verhaltensweisen zu nutzen, die gegen die auf den Kunden anwendbaren Gesetzesbestimmungen, die Netiquette oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, noch Handlungen durchzuführen, die das gute Funktionieren von Gopress auf welche Weise auch immer beeinträchtigen können.  
 
Dazu gehören unter anderem, jedoch nicht beschränkt auf, die folgenden Handlungen und Verhaltensweisen:
- Einbruchsversuche in das Netzwerk, die Plattform oder andere von Gopress erbrachte Dienstleistungen;
- das Hochladen von Viren;
- Hacken oder der betreffende Versuch;
- das unerlaubte Eindringen in andere Computer oder Computersysteme;
- das Kopieren der Software;
- das Anwenden eines (automatisierten) Systems, wie – jedoch nicht beschränkt auf – Roboter, Spider, Crawler usw., um einen derartigen Zugang zur Datenbank zu schaffen, dass mehr Suchaufträge an die Datenbank verschickt werden, als für einen Menschen mit einer normalen (manuellen) Handlung und unter Verwendung eines normalen Webbrowsers möglich ist.
 
10.4. Speziell für das Hochladen von Daten auf Gopress
 
10.4.1. Der Kunde trägt selbst die Verantwortung für die Daten, die er auf Gopress hochlädt.
 
10.4.2. Der Kunde verpflichtet sich dazu, die Dienstleistungen nicht zu nutzen, um Daten hochzuladen, deren Existenz, Inhalt, Besitz, Verteilung oder Nutzung gegen Geschäftsgeheimnisse oder Gesetze (insbesondere Straf- oder Datenschutzgesetz), einen Gerichts- oder behördlichen Befehl verstößt oder auf irgendeine Weise illegal ist.
 
10.4.3. Gopress behält sich das Recht vor – ist jedoch nicht dazu verpflichtet – die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden zu überprüfen, um festzustellen, ob die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt wurden oder um festzustellen, ob der Kunde alle anwendbaren Rechtsvorschriften oder behördlicherseits auferlegten Befehle einhält.
 
10.4.4. Wenn sich herausstellt, dass Rechtsvorschriften usw. verletzt wurden und es ein Problem gibt, sodass Gopress gerichtlich belangt zu werden droht, hat Gopress das Recht, diese Dokumente zu entfernen, angemessene Maßnahmen zu treffen und den Zugang zu Gopress für den Kunden sofort zu beenden.  
 
Haftung von Gopress
 
10.5. Gopress verpflichtet sich dazu, sich nach Kräften zu bemühen, um einen optimalen Zugang (Verfügbarkeit und Brauchbarkeit) zu Gopress sowie eine optimale Abfrage und Nutzung der Daten entsprechend den Gepflogenheiten im Internet zu gewährleisten. Gopress wird etwaige Störungen so schnell wie möglich beheben (lassen).
 
10.6. Gopress trägt – außer bei Betrug oder einem schweren, bewiesenen Fehler seinerseits – keine Haftung für die Unmöglichkeit oder die Schwierigkeiten, die der Kunde hat, um Gopress oder die Dienstleistungen im Sinne des Nutzungsvertrages zu nutzen.
 
10.7. Ohne gegenteilige Bestimmung sind alle Pflichten von Gopress im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Sorgfaltspflichten.
 
10.8. Gopress übernimmt keine Haftung im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
10.9. Gopress kann bezüglich der Richtigkeit der Daten oder der Tatsache, dass die Daten oder die Dienstleistungen nicht ganz den Erwartungen oder Bedürfnissen des Kunden entsprechen, nicht haftbar gemacht werden.
 
10.10. Gopress entschädigt keine Einkommensverluste, und seine Haftung, falls bewiesen, ist auf die Hälfte des Jahresbetrages des von Gopress dem Kunden berechneten Jahresbetrages beschränkt. Diese Beschränkung ist im Falle einer Verletzung der Geheimhaltungspflicht im Sinne von Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht anwendbar.
 
10.11. Gopress kann jedoch nicht für etwaige Folgeschäden belangt werden, falls die Dienstleistung nicht funktioniert hat. Wenn dennoch ein solcher Anspruch entsteht, beträgt die Entschädigung nicht mehr als den im vorigen Absatz bestimmten Betrag.
 
Artikel 11. Höhere Gewalt
 
11.1. Kein einziger Vertragspartner kann für die Nichterfüllung seiner Pflichten haftbar gemacht werden, falls dies die Folge höherer Gewalt ist.
Der Vertragspartner, der sich auf höhere Gewalt berufen möchte, muss den anderen Vertragspartner schriftlich (inkl. E-Mail) darüber informieren.  
 
Artikel 12. Laufzeit und Beendigung  
 
12.1. Der Nutzungsvertrag tritt am Tag der Unterzeichnung in Kraft und gilt für 1 Jahr. Der Nutzungsvertrag wird automatisch um ein Jahr verlängert, es sei denn, dass einer der Vertragspartner den Nutzungsvertrag per Einschreiben oder Zustellungsurkunde mindestens zwei (2) Monate vor dem Enddatum des Nutzungsvertrages kündigt. 
 
12.2. Andere Fälle, in denen der Nutzungsvertrag beendet wird:
 
(i) Fristlose Kündigung
- Per Einschreiben mit Empfangsbestätigung durch einen der Vertragspartner im Falle von Betrug, Insolvenz oder ähnlicher Verfahren, ohne Entschädigung.
- Vollständig oder teilweise, mit schriftlicher Benachrichtigung, per Brief oder E-Mail, durch den Kunden, wenn dieser beweisen kann, dass Gopress die Geheimhaltungspflicht im Sinne von Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt hat, innerhalb von fünf Tagen nach der Feststellung dieser Verletzung.
 
(ii) Beendigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist
 
- von dreißig (30) Tagen ab Erhalt der Inverzugsetzung im Falle eines schweren Vertragsfehlers, der noch nicht behoben wurde;
- von einem vereinbarten Zeitraum, wenn ein gütliches Verfahren bei Ablauf dieses Zeitraums nicht zur Beendigung der Nichteinhaltung einer Vertragspflicht eines der Vertragspartner geführt hat. Diese Kündigung kann den gesamten Vertrag oder einen betreffenden Teil betreffen und muss per Einschreiben mit Empfangsbestätigung erfolgen.
- von dreißig (30) Tagen ab der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
12.3. Folgen der Beendigung
 
12.3.1. Alle im Rahmen des Nutzungsvertrages gewährten Rechte gelten nur für die Laufzeit des Nutzungsvertrages. Bei Beendigung des Nutzungsvertrages muss der Kunde dafür sorgen, dass alle heruntergeladenen Daten unverzüglich entfernt werden.
 
12.3.2. Außer im Falle eines Verstoßes von Gopress gegen Artikel 14 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind das Abonnement und der Vorschuss nicht rückzahlbar. Dies beeinträchtigt nicht das Recht von Gopress, im Falle der Nichteinhaltung der Vertragspflichten durch den Kunden zusätzliche Entschädigungen für den tatsächlich erlittenen Schaden zu fordern.
 
12.3.3. Offene Vorschüsse für die Zahlung pro Datenmenge können auf das folgende Vertragsjahr vorgetragen werden. Dieses Recht erlischt zum Zeitpunkt der Beendigung des Abonnements.
 
Artikel 13. Übertragung oder Unterlizenz
 
13.1. Keiner der beiden Vertragspartner darf den Nutzungsvertrag vollständig oder teilweise einer Drittpartei übertragen, sofern der andere Vertragspartner dies nicht vorher schriftlich erlaubt hat. Jede Unterlizenz ist verboten.
 
Artikel 14. Geheimhaltungspflicht
 
14.1 Gopress verpflichtet sich dazu, alle Abfragen, Suchaufträge, die Nutzung der Dienstleistungen durch die Nutzer und die betreffenden Ergebnisse sowie sämtliche durch die Kontrolle erhaltenen Informationen als strikt vertraulich zu betrachten, es sei denn, dass diese Geheimhaltungspflicht im Rahmen eines Verwaltungs-, Gerichts- oder ähnlichen Verfahrens oder für Direktmarketing-Zwecke (im Sinne von Artikel 15.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) nicht eingehalten werden muss. Gopress trifft dazu alle angemessenen Maßnahmen und teilt dem Kunden auf dessen Verlangen mit, welche Vorkehrungen genau getroffen wurden.
 
Artikel 15. Diverse Bestimmungen
 
15.1. Nichtigkeit
 Wenn eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise aus welchem Grund auch immer für nichtig befunden werden, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig und die nichtige Klausel wird durch eine rechtsgültige Bestimmung ersetzt, die hinsichtlich Folgen oder Gegenstand der nichtigen Klausel am meisten entspricht.
 
15.2. Rechtsgültigkeit
Auf die Beziehung zwischen Gopress und dem Kunden sind ausschließlich die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendbar. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen oder Verhandlungen und haben Vorrang vor ihnen.
 
15.3. Änderungen
Jede Änderung des Nutzungsvertrages muss Gegenstand einer von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Ergänzung sein, um rechtsgültig zu sein.
 
Gopress ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird Gopress eine neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstellen, die auf der Website von Gopress verfügbar sein wird, und den Kunden schriftlich darüber informieren (Pop-up, E-Mail, Post). Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten dreißig (30) Tage nach der Änderung in Kraft, sofern der Kunde den Nutzungsvertrag nicht im Sinne von Artikel 12.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beendet hat.
 
15.4. Schutz der personenbezogenen Identifikationsdaten:
Die personenbezogenen Identifikationsdaten, außer dem Passwort des Kunden, werden in eine Datenbank aufgenommen, für die Pressbanking, Barastraat 175 – 1070 Brüssel (BE 0471.483.841) verantwortlich ist. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Identifikationsdaten ist bei der Datenschutzkommission unter der Nummer VT0050034936 eingetragen.
 
Die personenbezogenen Identifikationsdaten werden als Kontaktdaten und für die Kundenverwaltung verwendet. Die personenbezogenen Identifikationsdaten können an die Herausgeber weitergegeben werden, mit denen Gopress zusammenarbeitet. Diese Herausgeber können die personenbezogenen Identifikationsdaten für Direktmarketing-Zwecke verwenden.
 
Der Kunde hat das Recht, sich jeder Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Identifikationsdaten zu widersetzen. Der Kunde hat das Recht, Zugang zu den ihn betreffenden personenbezogenen Identifikationsdaten zu erhalten und deren Berichtigung per E-Mail an ask@gopress.be zu verlangen.
 
15.5. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbinden den Kunden nicht von seinen gesetzlichen, sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergebenden Verpflichtungen, wie unter anderem die Zahlung von Gebühren für gesetzliche Lizenzen.
 
Art. 16. Geltendes Recht und Gerichtsstand
 
16.1. Auf den Nutzungsvertrag ist einzig und allein belgisches Recht anwendbar. Für alle Streitfragen im Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Auslegung oder Erfüllung des Nutzungsvertrages sind ausschließlich die Brüsseler Gerichte zuständig. Das Verfahren wird in niederländischer Sprache geführt.